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BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 94.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung eines Zulassungsmangels im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1983 - 18 A 2450/82
- BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 94.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 94.83
Zur Bezeichnung eines Aufklärungsmangels entsprechend § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gehört u.a. die substantiierte Angabe, welches Ergebnis von der angeblich erforderlichen Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. etwa Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128).